Wichtige Infos für dich.

Stornoversicherung & Subventionen.

Unsere Stornobedingungen

Gar nicht so selten kommt es anders als man denkt und der gebuchte Aufenthalt muss storniert oder vorzeitig abgebrochen werden. Das Widerrufsrecht nach § 18 Abs. 1 Z. 10 FAGG kommt nicht zur Anwendung, dafür gelten bei uns die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotellerie Änderungen der Teilnehmerzahlen sind nur in Abstimmung mit uns auf Basis unserer Stornobedingungen möglich! Bei Storno bis 6 Monate vor Anreise verfällt die vereinbarte Anzahlung. Die Stornofrist beginnt mit Zustellung dieses Vertrages. Stornogebühr nach 6 Monate vor Anreise, (teilweise Teilnehmer oder ganze Buchung), beträgt 90% des vereinbarten Entgeltes! Es gelten ausschließlich nur diese Stornobedingungen ohne Einschränkung! Für Schul- und Jugendgruppen bieten wir gesonderte Stornobedingungen an.  Auch Stornofälle im Zusammenhang mit Covid19-Erkrankung sind gedeckt. (1) (2)
Diese unnötigen Kosten und den damit verbunden Ärger möchten wir dir gerne ersparen. Daher empfehlen wir als Vorsorge für Storno und vorzeitiger Abreise, sich mit der Stornoversicherung abzusichern: Bitte entnehme alle Details zum Abschluss der Versicherung aus der Buchungsbestätigung bzw. verbindlicher Anmeldung.
Bei einem eingetreten Storno ist die Reiseunfähigkeit zu bescheinigen. Eine solche Bescheinigung ist bis zum 15. Kalendertag des Folgemonats nach dem geplanten Anreisedatum an die 
office@oberwimm.com zu melden. Später übermittelte Reiseunfähigkeitsbescheinigungen können nicht mehr bearbeitet werden. Wir danken für Ihr Verständnis.

Versicherte Gründe für Reisestorno

  • Unerwartete schwere Erkrankung, schwere unfallbedingte Körperverletzung, Impfunverträglichkeit oder Tod
  • Lockerung von implantierten Gelenken
  • Unerwartete schwere Erkrankung, schwere unfallbedingte Körperverletzung oder Tod (auch Selbstmord) eines Familienangehörigen, wenn dadurch die Anwesenheit dringend erforderlich ist
  • Schwangerschaft, wenn diese nach Versicherungsabschluss festgestellt wurde oder schwere Schwangerschaftskomplikationen bis einschließlich der 35. Schwangerschaftswoche
  • Bedeutender Sachschaden am Eigentum am Wohnort infolge eines Elementarereignisses (z.B. Hochwasser, Sturm), Feuer, Wasserrohrbruch oder Straftat eines Dritten, wenn dadurch die Anwesenheit dringend erforderlich ist
  • Unverschuldeter Verlust des Arbeitsplatzes wegen Kündigung durch den Arbeitgeber
  • Einberufung zum Grundwehr- oder Zivildienst
  • Einreichung der Scheidungsklage bzw. bei eingetragenen Lebenspartnerschaften die Einreichung der Auflösungsklage vor der gemeinsamen Reise der Ehe-/Lebenspartner
  • Auflösung der Lebensgemeinschaft (mit gleicher Meldeadresse seit 6 Monaten) durch Aufgabe des gemeinsamen Wohnsitzes vor der gemeinsamen Reise der Lebensgefährten
  • Nichtbestehen der Reifeprüfung oder einer gleichartigen Abschlussprüfung einer mindestens 3-jährigen Schulausbildung
  • Eintreffen einer unerwarteten gerichtlichen Vorladung

(1)    Es besteht Deckung für den Fall, dass ein versicherter Gast die Reise nicht antreten kann oder abbrechen muss,

  •  Weil eine erhöhte Temperatur gemessen wird, auch wenn ein späteres Testergebnis negativ ist, oder er/sie auf COVID19 positiv getestet wurde, ohne Symptome zu zeigen.
  • Weil er/sie an COVID19 Symptomen erkrankt ist.
  • Weil ein naher Angehöriger oder eine im gemeinsamen Haushalt lebende Person an COVID19 erkrankt und eine dringende Anwesenheit erforderlich ist.
  • Weil ein naher Angehöriger im gemeinsamen Haushalt an COVID19 erkrankt und der Gast sich deshalb in Quarantäne begeben muss.
  • Weil das Reiseziel (Wagrain-Kleinarl) oder der Ort wo die Reise angetreten wird die Corona-Ampel der Gesundheitsbehörde die Farbe rot oder orange hat.

(2)    Bitte beachten Sie, dass kein Stornoschutz besteht,

  • wenn der versicherte Gast die Reise nicht antreten kann oder will, weil er ein Risikopatient ist bzw. er sich – als Risikopatient – aufgrund steigender Fallzahlen am Urlaubsort Sorgen um eine Ansteckung macht.
  • Bei Gründen, die ursächlich mit der bisherigen Pandemie im Zusammenhang stehen, wie z.B. ein Arbeitsplatzverlust.

Wir ersuchen Sie alle weiter Fragen zum Thema Coronavirus/Versicherungsschutz an info@oberwimm.com zu mailen.

 

Versicherte Gründe für Reisestorno

  • Unerwartete schwere Erkrankung, schwere unfallbedingte Körperverletzung, Impfunverträglichkeit oder Tod
  • Lockerung von implantierten Gelenken
  • Unerwartete schwere Erkrankung, schwere unfallbedingte Körperverletzung oder Tod (auch Selbstmord) eines Familienangehörigen, wenn dadurch die Anwesenheit dringend erforderlich ist
  • Schwangerschaft, wenn diese nach Versicherungsabschluss festgestellt wurde oder schwere Schwangerschaftskomplikationen bis einschließlich der 35. Schwangerschaftswoche
  • Bedeutender Sachschaden am Eigentum am Wohnort infolge eines Elementarereignisses (z.B. Hochwasser, Sturm), Feuer, Wasserrohrbruch oder Straftat eines Dritten, wenn dadurch die Anwesenheit dringend erforderlich ist
  • Unverschuldeter Verlust des Arbeitsplatzes wegen Kündigung durch den Arbeitgeber
  • Einberufung zum Grundwehr- oder Zivildienst
  • Einreichung der Scheidungsklage bzw. bei eingetragenen Lebenspartnerschaften die Einreichung der Auflösungsklage vor der gemeinsamen Reise der Ehe-/Lebenspartner
  • Auflösung der Lebensgemeinschaft (mit gleicher Meldeadresse seit 6 Monaten) durch Aufgabe des gemeinsamen Wohnsitzes vor der gemeinsamen Reise der Lebensgefährten
  • Nichtbestehen der Reifeprüfung oder einer gleichartigen Abschlussprüfung einer mindestens 3-jährigen Schulausbildung
  • Eintreffen einer unerwarteten gerichtlichen Vorladung

Unterstützung für Teilnahme an Schulveranstaltungen

Kein Kind soll aus finanziellen Gründen von Schulveranstaltungen ausgeschlossen sein! Schulveranstaltungen wie Skikurse oder Sportwochen, Schullandwochen, Projekttage oder auch Theaterbesuche sind für Kinder und Jugendliche ein besonderes Ereignis in ihrem schulischen Alltag. Sie bringen Abwechslung, machen Spaß und fördern gleichzeitig die gesellschaftliche, kulturelle und sportliche Entwicklung der Kinder. Für weniger finanzkräftige Familien stellen sie aber auch eine große Belastung dar. Aus diesem Grund haben wir unter folgenden Links die Bundesländerinformationen zu diesem Thema aufgelistet!