Wichtige Infos für dich.

Stornoversicherung & Subventionen.

Unsere Stornobedingungen

Gar nicht so selten kommt es anders als man denkt und der gebuchte Aufenthalt muss storniert oder vorzeitig abgebrochen werden. Das Widerrufsrecht nach § 18 Abs. 1 Z. 10 FAGG kommt nicht zur Anwendung, dafür gelten bei uns die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotellerie Änderungen der Teilnehmerzahlen sind nur in Abstimmung mit uns auf Basis unserer Stornobedingungen möglich! Bei Storno bis 6 Monate vor Anreise verfällt die vereinbarte Anzahlung. Die Stornofrist beginnt mit Zustellung dieses Vertrages. Stornogebühr nach 6 Monate vor Anreise, (teilweise Teilnehmer oder ganze Buchung), beträgt 90% des vereinbarten Entgeltes! Es gelten ausschließlich nur diese Stornobedingungen ohne Einschränkung! Für Schul- und Jugendgruppen bieten wir gesonderte Stornobedingungen an.  

Diese unnötigen Kosten und den damit verbunden Ärger möchten wir dir gerne ersparen. Daher empfehlen wir als Vorsorge für Storno und vorzeitiger Abreise, sich mit der Stornoversicherung abzusichern. Bitte entnehme alle Details zum Abschluss der Versicherung aus der Buchungsbestätigung bzw. verbindlicher Anmeldung.


 

zusätzlich buchbares Eltern Sorglospaket:

buchbar bei der Gruppenbuchung (melden Sie sich bitte bei Ihrem Gruppenreiseorganisator)

Das Thema mit dem Geld ist bei den Eltern nach dem Thema der Gesundheit wohl am wichtigsten. Hier können wir unser Sorglospaket anbieten. Die Eltern zahlen nur bei Anmeldung den Versicherungsbetrag für die Schulveranstaltung. Die Kosten werden erst nach Rückkehr aus der Schulveranstaltung abgerechnet. Dazu erlaubt sich die Emberger Touristik GmbH ein Sepa – Mandat zur Abbuchung der Kosten einzuholen, um die finanzielle Abwicklung reibungslos sicherzustellen.
Das Eltern Sorglospaket ist ein Servicepaket für Eltern und besteht aus einer Reiserücktrittsversicherung und der Abrechnung der Kosten im Nachhinein.

Eltern, die ein Sorglospaket abgeschlossen haben zahlen keine Stornokosten,
  • wenn ein Schüler:in krankheits- oder unfallsbedingt die Schulveranstaltung nicht antreten kann.  Dazu wird eine ärztliche Bestätigung MIT Diagnose verlangt.
  • wenn der Schüler:in die Schule gewechselt hat oder die Schulstufe wiederholen muss und deshalb nicht an der Schulveranstaltung teilnehmen kann. Eine entsprechende Bestätigung ist vorzulegen
Eltern zahlen Stornokosten, in der Höhe von 70% der Gesamtkosten:
  • wenn ein Schüler:in die Schulveranstaltung nicht antreten will oder kann
  • wenn ein Schüler:in aus disziplinären Gründen von der Schulveranstaltung ausgeschlossen und deshalb nicht teilnehmen darf
  • wenn ein Schüler:in Heimweh, Streit in der Clique oder ähnliches als Grund angibt und nicht zur Schulveranstaltung kommt


Bei einem eingetreten Storno ist die Reiseunfähigkeit zu bescheinigen. Eine solche Bescheinigung ist bis zum 15. Kalendertag des Folgemonats nach dem geplanten Anreisedatum an die office@oberwimm.com zu melden. Später übermittelte Reiseunfähigkeitsbescheinigungen können nicht mehr bearbeitet werden. Wir danken für Ihr Verständnis.

Unterstützung für Teilnahme an Schulveranstaltungen

Kein Kind soll aus finanziellen Gründen von Schulveranstaltungen ausgeschlossen sein! Schulveranstaltungen wie Skikurse oder Sportwochen, Schullandwochen, Projekttage oder auch Theaterbesuche sind für Kinder und Jugendliche ein besonderes Ereignis in ihrem schulischen Alltag. Sie bringen Abwechslung, machen Spaß und fördern gleichzeitig die gesellschaftliche, kulturelle und sportliche Entwicklung der Kinder. Für weniger finanzkräftige Familien stellen sie aber auch eine große Belastung dar. Aus diesem Grund haben wir unter folgenden Links die Bundesländerinformationen zu diesem Thema aufgelistet!

Zusätzliche Unterstützungen